Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inh. Ulrich-Christoph Liedke
Stand: 10.06.2010
1 Geltung
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle unsere Leistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
2 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt worden sind; dasselbe gilt für Zusatzvereinbarungen und Vertragsänderungen.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben gelten nur annähernd.
3 Preise
3.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (wenn nicht gesondert ausgewiesen) und gelten ab Werk und unverpackt. Bei Änderungen nach Erteilung der Auftragsbestätigung sind ggf. Preiskorrekturen zulässig.
3.2 Porto, Verpackungs- und Transportkosten werden ermittelt und finden in vollem Umfang mit einem Aufschlag Berechnung.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug in Euro zu bezahlen.
4.2 Ist der Besteller nach einer Wochenfrist mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen: Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.3 Bei berechtigten Beanstandungen unserer Leistungen beschränkt sich ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Bestellers auf den Wert des zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Betrags. Soweit wir eine Sicherheit geleistet haben, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Die Ablösung eines Sicherheitseinbehalts durch Bankbürgschaft ist möglich.
4.4 Der Besteller kann nur mit Forderungen gegen uns aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Zum Inkasso ist ausschließlich der Inhaber berechtigt.
5 Liefertermine
5.1 Der mit unserer Auftragsbestätigung benannte Liefertermin ist zz. der Auftragsannahme als frühestmöglicher Termin unverbindlich. Änderungen des Liefertermins nach fertigungs- bzw. transporttechnischen Gesichtspunkten behalten wir uns vor.
5.2 Die termingerechte Lieferung setzt voraus, dass nach Zugang der spezifizierten Auftragsbestätigung vom Besteller keine Änderungen unserer Leistungen gewünscht werden. Zugestandene Änderungen verlängern auch ohne besondere Vereinbarung die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
5.3 Teillieferungen sind zulässig.
5.4 In Fällen unverschuldeter Betriebsstörungen, z.B. durch Brand, Streik oder Aussperrung und bei sonstigen Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt bei uns oder anderen Lieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, es sei denn, der Besteller legt dar, dass ihm weiteres Abwarten nicht länger zumutbar ist.
6 Gefahrübergang
Sobald die Ware unser Haus verlässt, geht die Gefahr und Haftung auf den Käufer über. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
6.1 Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.
6.2 Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme.
6.3 Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
7 Lieferung
Die Lieferung ist nicht auf ein Versandunternehmen festgelegt. Wir bestimmen die Beförderungsart unter weitgehender Berücksichtigung der Wünsche des Bestellers. Durch abweichende Wünsche des Bestellers verursachte besondere Kosten werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
8 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten und/oder montierten Gegenständen behalten wir uns bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
9 Gewährleistung
9.1 Der Besteller hat den Liefergegenstand nach Empfang unverzüglich mit der unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen; feststellbare Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich zu rügen.
9.2 Nach Abnahme der Ware ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme offenkundig sind, ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel sind auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen.
9.3 Für alle von uns gelieferten Produkte leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Garantiefristen. Diese beginnen mit Übernahme der Ware.
9.4 Für Komponenten, die durch die ordnungsgemäße Ingebrauchnahme einer natürlichen Abnutzung unterliegen, gewährleisten wir eine Beschaffenheit, die eine für die Verwendung dieser Komponenten übliche Zeitspanne ermöglicht.
9.5 Für Material-, Verarbeitungs- oder Montagefehler leisten wir entweder Ersatz oder Reparatur. Der Besteller hat nur dann ein Recht zur Wandlung oder Minderung, wenn ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht zuzumuten sind. Rücksendungen beanstandeter Ware können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
9.6 Unwesentliche Abweichungen in den Maßen und in der Form sowie nicht behebbare, in der Natur der Werkstoffe liegende Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Im Übrigen behalten wir uns Abweichungen von Verkaufsunterlagen, Angebot und Auftragsbestätigung, die technisch erforderlich sind oder technische Verbesserungen darstellen, vor.
9.7 Wir haften nicht für Verlust oder Beschädigung von Lieferungen, die bis zur Abnahme beim Besteller oder Warenempfänger aus Gründen, die im Risikobereich des Bestellers liegen (z.B. wegen fehlenden Baufortschritts) eingelagert worden sind.
9.8 Für die Eignung der Ware für die vom Auftraggeber beabsichtigten Zwecke übernehmen wir keine Haftung. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw., haften wir für schuldhaft falsche Beratung, Auskunft oder Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der IN|CREARE Inh. Ulrich-Christoph Liedke beruhen.
10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Leistungen und die Zahlung des Bestellers ist Braunschweig.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 38100 Braunschweig.